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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

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Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in
Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

Abschreibung: News zum Thema

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Stärkung der Binnennachfrage

Koalitionsvertrag 2021-2025

Überblick über steuerliche Änderungsvorhaben ab 2022

Immobilienabschreibungen ab 2023

Abschreibungssätze für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Immobilien auf 3 % erhöht

Abschreibung 2024

Wie Ärztinnen und Ärzte ihren steuerpflichtigen Gewinn durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten verringern können

Steuerförderung für Mietwohnungsneubau

Neue Sonderabschreibungen

Abschreibungen 2023/2024

Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten

Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau

Änderung § 7b Einkommensteuergesetz

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Bauantrag noch bis 31.12.2021 stellen

Homepage

Maßgebliche Abschreibungsdauer beträgt drei Jahre

Steuerliche Abschreibung von Saisonwaren

Berücksichtigung des Unternehmergewinns

Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter

Aktuelle Neuerungen ab 2018

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Gebäude schneller abschreiben

BFH lässt jede Darlegungsart zu

Vergessene Betriebsausgaben

Wie Ärztinnen und Ärzte vergessene Betriebsausgaben nachholen können

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Steuerförderung für Mietwohnungen

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen.

AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzung eine Abschreibungsberechtigung auch für fremde Wirtschaftsgüter.

Betriebsvorrichtungen gesondert betrachten

Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Sie haben Fragen? Nützen Sie die Möglichkeit unseres unverbindlichen Erstgesprächs!

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rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Beyerle-Straße 9 71263 Weil der Stadt Deutschland

Fax +49 7033 7007-28 info@r-g-r.de

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

Kirchstraße 36 72127 Kusterdingen Deutschland

Fax +49 7071 9388-88 kusterdingen@r-g-r.de

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