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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

Wir Steuern Sie an Ihr Ziel

Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in
Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

Einkommensteuergesetz: News zum Thema

Steuerpflicht pauschal ausbezahlter Lohnzuschläge

Nur tatsächlich geleistete SFN-Arbeit steuerfrei

Lohnzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Steuerfalle bei steuerfreien Zuschlägen

Stärkung der Betriebsrenten

Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz

Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Zuschüsse nach Gehaltsverzicht steuerlich zulässig

Elektrofahrräder für Arbeitnehmer

Auffassung der obersten Finanzbehörden

Essen auf Rädern

Keine haushaltsnahe Dienstleistung

Lohnsteuerrichtlinien 2023

Welche Änderungen die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 für lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer mit sich bringen

Beiträge an österreichische Versorgungskassen

Finanzgericht stellt Beiträge steuerfrei

Bezug von ausländischem Arbeitslohn

Erweiterte Nachweisanforderungen im Einkommensteuergesetz

ELStAM-Abrufverfahren bei beschränkter Steuerpflicht

Neues BMF-Schreiben regelt Abruf ab 1.1.2020

Digitale Lohn-Schnittstelle

Verbindliche Anwendung ab 1.1.2018

Mitarbeiterentsendung 2019

Neues BMF-Schreiben

Notebook oder Smartphone lohnsteuerfrei überlassen

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich bei dem Notebook oder Smartphone um ein betriebliches Gerät handelt.

Abfindungszahlungen nach Wegzug

Nationale Regelung des § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz gilt auch rückwirkend

Lohnzuschläge beim Kurzarbeitergeld

Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von diversen öffentlichen Einrichtungen für Ausbildungszwecke gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz - EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Schornsteinfegerkosten komplett absetzen

Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.

Elektroautos als Dienstwagen

Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen

Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Sie haben Fragen? Nützen Sie die Möglichkeit unseres unverbindlichen Erstgesprächs!

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rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Beyerle-Straße 9 71263 Weil der Stadt Deutschland

Fax +49 7033 7007-28 info@r-g-r.de

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

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Kirchstraße 36 72127 Kusterdingen Deutschland

Fax +49 7071 9388-88 kusterdingen@r-g-r.de

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