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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

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Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

Immobilie: News zum Thema

Immobilienabschreibungen ab 2023

Abschreibungssätze für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Immobilien auf 3 % erhöht

Baukindergeld

Anträge seit 18.9.2018 möglich

Veräußerung eigengenutzter Immobilien

Steuerfalle beim Ferienhäuschen

Baupreisindices 2024

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024

BFH begünstigt auch Zweit- und Ferienwohnungen

Verkauf von Zweitwohnungen innerhalb von zehn Jahren steuerfrei

Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer

Neue Baupreisindizes für das Sachwertverfahren

Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

Notfallpraxis kein Arbeitszimmer

Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien

Wann vermietete Immobilien steuerfrei veräußert werden können

Wohnungs-Vermietungsunternehmen

Erbschaftsteuerbegünstigte Übertragung

Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwertes

Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Erwerb von Immobilienvermögen

Kaufpreisaufteilung bei Immobilienanlagen

Finanzverwaltung setzt mit neuem Aufteilungsrechner die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs um

Immobilienerwerb Kanada

EuGH kippt Steuerprivileg für inländische vermietete Immobilien

Vermächtnisse zu Gunsten ausländischer Erwerber

Steuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.

Immobilienvermögen clever verschenken

Die Zehnjahresfrist ist nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs rückwärts zu berechnen und der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.

Kurzzeitige Vermietung steuerunschädlich

Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.

Grundsteuerreform

Warum die Bundesregierung eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform verspricht

Durchschnittswerte zählen nicht!

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Sie haben Fragen? Nützen Sie die Möglichkeit unseres unverbindlichen Erstgesprächs!

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rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Beyerle-Straße 9 71263 Weil der Stadt Deutschland

Fax +49 7033 7007-28 info@r-g-r.de

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

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Kirchstraße 36 72127 Kusterdingen Deutschland

Fax +49 7071 9388-88 kusterdingen@r-g-r.de

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