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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

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Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer). Der Steuersatz gilt hierbei unabhängig von der Höhe der Kapitaleinkünfte. Alle übrigen Einkünfte werden hingegen zum jeweiligen progressiven Steuersatz besteuert. Dieser ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens.

Vorlagebeschluss an das BVerfG

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts/FG hält die Abgeltungsbesteuerung der Kapitaleinkünfte in der gegenwärtigen Form für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar. Der Senat hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen (Vorlagebeschluss FG Niedersachsen vom 18.3.2022, 7 K 120/21).

Stand: 25. Mai 2022

Bild: vchalup - stock.adobe.com

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

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Erscheinungsdatum:

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