Seitenbereiche
Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

Wir Steuern Sie an Ihr Ziel

Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in
Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

Arzt: News zum Thema

Ausstellung digitaler Corona-Impfzertifikate

Coronavirus-Impfverordnung

Notärztlicher Bereitschaftsdienst

Veranstaltungsdienste eines Arztes umsatzsteuerfrei

Umsatzsteuerfreiheit einer MDK-Gutachterin

Steuerfrei nach MwStSystRL

Lohnzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Steuerfalle bei steuerfreien Zuschlägen

Blutentnahmen für Alkoholtest

Blutentnahme im Auftrag der Polizei stellt eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung dar

Sterbegelder aus der Ärzteversorgung

Sterbegeldbezüge als steuerpflichtige sonstige Einkünfte?

Honorar für Studienteilnahme umsatzsteuerfrei?

BFH: Studie muss therapeutischen Zwecken dienen

Tätigkeit als Lehrarzt steuerpflichtig

Keine steuerfreie Nebentätigkeit

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Ärztinnen und Ärzte können jeweils zum Jahresende Praxisdokumente vergangener Jahre vernichten, so auch zum 31.12.2022

Gesonderte Abrechnung von Wahlleistungen

Operative Tätigkeiten keine gesonderte Wahlleistungen

BGH-Urteil zu „Jameda“

Ärztinnen und Ärzte haben „Löschungsanspruch“

Umsatzsteuerfreie medizinische Laborleistungen

Umsatzsteuerfreie Leistungen der Zentren für Heilbehandlung und Diagnostik

Arbeitszimmer für Ärztinnen und Ärzte

Praxis im Regelfall kein anderer Arbeitsplatz

Umsatzsteuerbefreiung nichtärztlicher Dialyseleistungen

Leistungen der Kooperationspartner der Krankenkassen künftig umsatzsteuerfrei

Nebenjob als Notarzt

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Steuerbefreiung medizinischer Analysen

Vorlage zum Europäischen Gerichtshof

Sozialgericht-Rechtsprechung für Ärztinnen und Ärzte

Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte

Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung

Ein Krankenhaus rechnete für einen gefäßchirurgischen Eingriff in stationärer Behandlung eine Vergütung in Höhe von rund € 9.300,00 ab.

Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

Notfallpraxis kein Arbeitszimmer

Wenn dem Arzt Gewerbesteuer droht

Abfärbetheorie bei den Einkünften

Bestechung im Gesundheitswesen

Neues Gesetz soll illegale Praktiken unterbinden

Arbeitsverträge bei Weiterbildung

Arbeitszeit muss Weiterbildung ermöglichen

Umsätze eines Laborarztes

Analyse von Gewebeproben umsatzsteuerfrei

Poolarzt

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines im Notdienst tätigen Poolarztes

Honoraranspruch eines Zahnarztes

Schließt die Ärztin/der Arzt mit einem Patienten einen Behandlungsvertrag, kennt dieser als Dienstleistungsvertrag keine Gewährleistungsregelungen.

Arzt als Berufsgeheimnisträger

Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt.

Habilitationsfeier als Werbungskosten absetzbar

Ein angestellter Klinikarzt hatte Aufwendungen für seine Habilitationsfeier als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht.

Online-Ärztebewertungsportale

Ein Arzt klagte gegen das Ärztebewertungsportal auf Entfernung seiner schlechten Bewertung.

Kindergeld bei Arztausbildung

Kein Anspruch auf Kindergeld während einer Facharztweiterbildung

Umsatzsteuerpflichtige Vermietung an Ärzte

Die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Notfallzimmer eines Arztes

Viele Ärztinnen und Ärzte halten in ihren Privaträumen ein Notfallzimmer oder eine kleine Notarztpraxis bereit.

Aufwendungen für Sponsoring

Aufwendungen für sogenannte Sponsoringkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Arztkosten lohnsteuerfrei übernehmen

Als Anlass für eine Unterstützungsleistung reicht auch eine gewöhnliche Arztrechnung.

Abwehr von Gewerbesteueransprüchen

Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Sie haben Fragen? Nützen Sie die Möglichkeit unseres unverbindlichen Erstgesprächs!

Kostenlos News abonnieren!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt. Einfach Ihren Namen und E-Mail-Adresse eintragen und absenden.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

form_error_msg_button

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Beyerle-Straße 9 71263 Weil der Stadt Deutschland

Fax +49 7033 7007-28 info@r-g-r.de

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

Kirchstraße 36 72127 Kusterdingen Deutschland

Fax +49 7071 9388-88 kusterdingen@r-g-r.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.