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Glocke an Deck, rgr Reber Gaschler GmbH, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Weil der Stadt

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Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in
Weil der Stadt und Kusterdingen

Inhalt

außergewöhnliche Belastung: News zum Thema

Arzt- und Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Aktuelle Finanzgericht- und BFH-Rechtsprechung

Aufwendung für Bulimie-Erkrankungen

Keine außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen

Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung

Kfz-Aufwendungen bei Gehbehinderung

Gehbehinderung als außergewöhnliche Belastung

Behindertengerechter Gartenumbau

Warum Aufwendungen für einen behindertengerechten Gartenumbau keine außergewöhnlichen Belastungen sind

Altenheim: Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

Finanzgericht billigt Steuerabzug von Heimkosten

Essen auf Rädern

Finanzgericht verneint Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung

Steuerabzug von außergewöhnlichen Belastungen

Neuberechnung der zumutbaren Belastung

Mitgliedschaft im Fitnessstudio

Bundesfinanzhof entscheidet über steuerliche Abzugsfähigkeit von Fitnessstudio-Beiträgen

Essen auf Rädern

Keine haushaltsnahe Dienstleistung

Fettabsaugung

Aufwendungen für Liposuktion können auch ohne gesonderte Nachweiserfordernisse als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Legasthenie als außergewöhnliche Belastung

Wichtige Voraussetzungen für den Steuerabzug

Unterhaltsaufwendungen für ausländische Personen

Es gibt neue Voraussetzungen für den Steuerabzug von Unterhaltsleistungen an ausländische Empfänger.

Kosten für Epilepsiehund

Steuerpflichtige machte zum einen Aufwendungen für die Unterbringung ihres Hundes in einer Hundepension als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend.

Glutenfreie Diätverpflegung

Ein Steuerpflichtiger ließ sich Diätverpflegung ärztlich anordnen und setzte die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an

Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung

Häufige Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheits- und Behandlungskosten, die die Krankenkassen nicht bezahlen.

Behindertengerechter Gartenumbau

Für die Steuerfreiheit muss die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen nicht gesondert im Geschäftsführervertrag enthalten sein.

Aufwendungen für eine Reiki-Behandlung

Eine Steuerpflichtige beauftragte eine Therapeutin mit diversen (Fern-)Reiki-Behandlungen.

Steuerabzug für Unterhaltszahlungen

Der Abzug einer zumutbaren Belastung, wie dies bei außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall erfolgt, ist auf den Unterhaltshöchstbetrag nicht vorgesehen.

Künstliche Befruchtung

Steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen

Aufwendungen für Liposuktion

Nachweiserfordernis

Steuerabzug für Diätverpflegung

Im Streitfall hatte eine Steuerpflichtige ärztlich verordnete Vitamine und andere Mikronährstoffe erhalten.

Vorauszahlungen für Krankheitskosten

Nach § 64 Abs. 1 Satz 2 EStDV ist der Nachweis vor Beginn der Heilmaßnahme zu erbringen.

Schulgeldzahlungen aus Krankheitsgründen steuerlich absetzen

Ein Ehepaar machte „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und für den Sohn als außergewöhnliche Belastungen geltend.

Bibersperre keine außergewöhnliche Belastung

Ein Steuerpflichtiger machte Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre in seinem Garten als außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Weil der Stadt und Kusterdingen bieten wir neben der klassischen Steuerberatung  Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und orientieren unsere Dienstleistungen an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Sie haben Fragen? Nützen Sie die Möglichkeit unseres unverbindlichen Erstgesprächs!

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rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Josef-Beyerle-Straße 9 71263 Weil der Stadt Deutschland

Fax +49 7033 7007-28 info@r-g-r.de

rgr Reber Gaschler GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kusterdingen

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Kirchstraße 36 72127 Kusterdingen Deutschland

Fax +49 7071 9388-88 kusterdingen@r-g-r.de

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